AGB
1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit
einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Olaf Wiechert
/ Red-Train Internetservice zustande. Die Übersendung
einer Rechnung steht einer Auftragsbestätigung gleich.
2. Red-Train Internetservice strebt an, alle angebotenen
Leistungen stets auf dem technisch neuesten Stand zu halten
und für seine Kunden die größtmögliche
Erreichbarkeit ihrer Website sicherzustellen.
Da sich Software-Fehler nach dem Stand der Technik nie ganz
ausschließen lassen und die Erreichbarkeit der Website
auch von Faktoren abhängt, auf die Red-Train Internetservice
keinen Einfluss hat (Kompatibilität der Browser etc.),
kann keine Gewährleistung für eine jederzeit 100%ige
Erreichbarkeit übernommen werden. Grundsätzlich
ist eine Erreichbarkeit von 95-98% sichergestellt.
3. Der konkrete Leistungsinhalt und umfang wird jeweils
vor Auftragserteilung von den Parteien ausgehandelt und schriftlich
festgehalten. Auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung
erarbeitet Red-Train Internetservice zunächst ein Konzept.
Für die Realisierung bedarf es der Freigabe durch den
Kunden. Eine Verpflichtung zur Freigabe besteht nicht. Bei
Freigabe kommt der Auftrag auf der
Grundlage der Leistungsbeschreibung, des erarbeiteten Konzepts,
und dieser AGB zustande.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind
nur im Einverständnis beider Parteien möglich; sie
bedürfen der Schriftform.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen
bei Eintritt höherer Gewalt oder anderen von Red-Train
Internetservice nicht zu vertretenen Hindernissen, soweit
diese auf die Lieferung oder Leistung einen erheblichen Einfluss
haben. Red-Train Internetservice wird den Kunden von derartigen
Verzögerungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
5. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um
einen Pauschalpreis. Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Lieferungen und Leistungen sind damit abgegolten; dies gilt
auch für die Einräumung der vertraglichen Nutzungsrechte.
Bei auf Kundenwünsche zurückgehenden nachträglichen
erheblichen Änderungen des Leistungsumfangs kann Red-Train
Internetservice eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Red-Train Internetservice weist den Kunden in diesem Fall
ausdrücklich darauf hin. Der Auftrag bezüglich der
Leistungsänderung kommt in diesem Fall nur zustande,
wenn zwischen den Parteien ein schriftliches Einvernehmen
erzielt worden ist.
Gebühren, die im Rahmen eines Projektes oder Dienstleistungsabkommen
gegenüber der Red-Train Internetservice erhoben werden,
werden mit den üblichen Stundensätzen und Aufwänden
für Kommunikation und
Briefverkehr verrechnet. Alle Preise verstehen sich netto
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist fällig bei Abnahme. Sind Teilabnahmen
vereinbart, so wird mit jeder Teilabnahme die anteilig auf
den jeweiligen Leistungsabschnitt entfallende Vergütung
fällig. In diesem Fall werden die jeweils abzunehmenden
Leistungsabschnitte und die darauf entfallende Vergütung
schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
von jeweils 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Gegen Ansprüche von Red-Train Internetservice kann
der Kunde nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Unter Kaufleuten ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs-
oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Red-Train
Internetservice ausgeschlossen.
7. Red-Train Internetservice steht dafür ein, dass unter
der in Ziff. 2 vorgenommenen Einschränkung die Produkte
die vereinbarten Eigenschaften besitzen und nicht mit Fehlern
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum bestimmungsgemäßen
Gebrauch mindern oder aufheben.
Dabei kommt jedoch eine unerhebliche Minderung des Werts oder
der Tauglichkeit nicht in Betracht.
Die Gewährleistung für vom Kunden verursachte Schäden
ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung entfällt für
Produkte (Websites etc.), die vom Kunden entgegen dem Vertragszweck
oder einer ausdrücklichen Anleitung von Red-Train Internetservice
genutzt oder geändert worden sind.
Der Kunde kann bei Vorliegen eines Sachmangels oder Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft zunächst ausschließlich
Nachbesserung verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der
Nachbesserung kann der Kunde die Rückabwicklung des Vertrages
oder die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung, bei
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen
Nichterfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
In diesem Fall hat sich der Kunde die gezogenen Nutzungen
auf seinen Zahlungsanspruch anrechnen zu lassen.
Dieser Nutzungsersatzanspruch berechnet sich nach dem Verhältnis
zwischen dem vereinbarten Preis und der normalen Nutzungszeit
einer Website einerseits und der tatsächlichen störungsfreien
Nutzungszeit andererseits. Als normale Nutzungszeit einer
Webpage gilt ein Zeitraum von 18 Monaten.
Als störungsfreie Nutzungszeit gilt die Zeit zwischen
Endabnahme und Mängelanzeige durch den Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate; sie
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
Alle Gewährleistungsfristen beginnen grundsätzlich
mit der Endabnahme der fertigen Website / des sonstigen Produkts
durch den Kunden. Sind Teilabnahmen vereinbart, so beginnt
die Gewährleistungsfrist für die jeweils abgenommenen
Unterbereiche ab Teilabnahme. Fehler, die erst bei der Zusammenschaltung
mit anderen Unterbereichen auftreten, werden dabei immer dem
zuletzt hinzugefügten und abgenommenen Unterbereich zugerechnet.
8 .Red-Train Internetservice haftet nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten auch für leichte Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden
begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere
für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst
entstehen bzw. Vermögensschäden des Kunden wie entgangenen
Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc.. Red-Train Internetservice
verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszuwählen und anzuleiten.
Darüber hinaus haftet Red-Train Internetservice nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.
9. Red-Train Internetservice übernimmt die Gewähr
dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung aller
erbrachten Lieferungen und Leistungen nicht in Schutzrechte
Dritter eingreift. Red-Train Internetservice wird seine Kunden
von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen und
gegen alle Ansprüche verteidigen, die aufgrund einer
Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
Soweit eine Verteidigung aus Rechtsgründen nur durch
den Kunden erfolgen kann, wird Red-Train Internetservice die
dabei entstehenden Kosten tragen. Der Kunde hat in diesem
Fall bezüglich der Verteidigung die Weisungen von Red-Train
Internetservice zu befolgen. Dies gilt auch für die Auswahl
eines etwaigen Prozessbevollmächtigten. Die Kostentragungspflicht
ist dadurch bedingt, dass der Kunde vor etwaigen Maßnahmen
die Weisungen von Red-Train Internetservice einholt und beachtet.
Red-Train Internetservice ist berechtigt, auf eigenen Kosten
die aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendigen
Änderungen durchzuführen, solange hierdurch keine
wesentlichen Abweichungen von der Leitungsbeschreibung verursacht
werden.
Red-Train Internetservice haftet nicht für die Verletzung
von Schutzrechten Dritter, soweit diese auf vom Kunden zur
Verfügung gestellte Materialien (Photos, Texte etc.)
zurückgehen.
Der Kunde stellt Red-Train Internetservice von allen hieraus
resultierenden Schadensersatzansprüchen frei.
Soweit nach der Leistungsbeschreibung die Möglichkeit
bestehen soll, dass Dritte Inhalte in die Webpage einstellen,
ist Red-Train Internetservice für die Inhalte Dritter
nicht verantwortlich. Beide Vertragspartner sind verpflichtet,
den jeweils anderen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn gegen sie Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten
Dritter geltend gemacht werden.
10. Eine Haftung für die technische Sicherheit der Website,
Zugangsunterbrechungen und vom Provider verursachte Datenverluste
ist ausgeschlossen, soweit auf Seiten von Red-Train Internetservice
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Red-Train
Internetservice wird den Kunden jedoch bei der Durchsetzung
diesbezüglicher Ersatzansprüche gegenüber dem
Provider unterstützen und eigene hieraus entstehende
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Provider an
den Kunden abtreten. Soweit die Auswahl des Providers auf
eine Beratung durch Red-Train Internetservice zurückgeht,
wird die sorgfältige Auswahl gewährleistet. Der
Kunde hat nach der Online-Stellung / Abnahme für eine
umfassende Datensicherung Sorge zu tragen. Bei Verstoß
gegen diese Verpflichtung haftet Red-Train Internetservice
nicht für Datenverluste und die sich daraus ergebenden
Folgeschäden.
11. Der Kunde wird die für die Erstellung des Internet-Auftritts
von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen so bald
wie möglich übergeben. Die für die Erstellung
des Konzepts notwendigen Unterlagen müssen bei Beginn
der Arbeit am Konzept vorliegen. Die Termine zur Übergabe
der weiteren Unterlagen werden zwischen den Parteien vereinbart.
Red-Train Internetservice haftet nicht für Verzögerungen,
die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung des Kunden beruhen.
Red-Train Internetservice kann eine schriftliche Bestätigung
des Kunden darüber verlangen, dass die für den jeweiligen
Unterbereich vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien
vollständig und aktuell sind.
12. Beide Vertragsparteien benennen Ansprechpartner, die
für die Abwicklung des Projekts verantwortlich sind und
die Vertragspartei bezüglich aller mit dem Projekt zusammenhängenden
Fragen vertreten. Red-Train Internetservice wird, um die Kontinuität
der Arbeit innerhalb des Projekts zu gewährleisten, den
zuständigen Ansprechpartner nur mit Zustimmung des Kunden
auswechseln.
Der Kunde wird seine Zustimmung nicht verweigern, wenn die
Auswechslung dringend erforderlich ist.
13. Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt, wenn es ihr aufgrund schwerwiegender oder wiederholter
und andauernder Vertragsverstöße der anderen Seite
nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten. Bei wiederholten
und dauernden Vertragsverstößen ist hierfür
erforderlich, dass sie trotz mindestens einer vorherigen schriftlichen
Abmahnung wiederholt werden. Im übrigen ist jede Seite
zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das
Vermögen der anderen Seite Insolvenzantrag gestellt und
nicht innerhalb von vier Wochen als unbegründet zurückgewiesen
wird, sowie wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse abgewiesen wird.
14. Red-Train Internetservice überträgt erst mit
der vollständigen Zahlung der Vergütung ein einfaches,
räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an allen
schutzrechtsfähigen Teilen der Gesamtleistung.
Diese Lizenz des Kunden umfasst alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte,
die der Kunde für den gewöhnlichen, bei Vertragsschluss
vorausgesetzten Gebrauch benötigt. Ohne gesonderte schriftliche
Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, urheberrechtlich
geschützte Leistungen von Red-Train Internetservice zu
verändern oder Entwürfe, Konzepte und Planungen
an Dritte weiterzugeben. Auch das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen
besteht nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Red-Train
Internetservice. Red-Train Internetservice hat das Recht,
einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung
anzubringen. Für den Fall, dass für einen von Red-Train
Internetservice gestaltete Internetauftritt kein Wartungsvertrag
mit Red-Train Internetservice abgeschlossen wird oder ein
bestehender Wartungsvertrag gekündigt wird, verpflichtet
sich Red-Train Internetservice, alle für die Aktualisierung
und Pflege der Webpage nötigen Dokumentationen an den
Kunden herauszugeben. Die Bereiche, die der Aktualisierung
zugänglich sein sollen, ergeben sich hierbei aus der
Leistungsbeschreibung nach Ziff.3.
15. Die Endabnahme des Produktes erfolgt nach Fertigstellung
der endgültigen Version und vor der Freischaltung in
gemeinsamer Inspektion der Webpage im Online-Einsatz. Vor
der Abnahme wird der Kunde, soweit erforderlich, in den Gebrauch
eingewiesen. Es wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.
Sind Teilabnahmen vereinbart, so kann der Kunde die Freischaltung
der jeweils abgenommenen Unterbereiche verlangen. Die Abnahme
erfolgt anhand der nach Ziff.3 erstellten Leistungsbeschreibung.
Bei der Endabnahme ist auch die Funktionsfähigkeit der
Zusammenschaltung aller Unterbereiche zu prüfen.
Erweist sich das Produkt als nicht abnahmefähig, so wird
Red-Train Internetservice die Mängel unverzüglich
beseitigen. Die Abnahmeprüfung ist innerhalb von drei
Wochen nach der Anzeige der erfolgreichen Mängelbeseitigung
zu wiederholen.
16. Nach Erfüllung oder bei vorzeitiger Beendigung des
Vertrages wird jede Partei alle Gegenstände und Unterlagen
der jeweils anderen Partei unverzüglich zurückgeben.
Elektronisch oder auf Papier festgehaltene Daten der anderen
Partei sind nach deren Wusch entweder zurückzugeben oder
zu vernichten.
17. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
Durchführung dieses Vertrages erhaltenen Informationen
über die jeweils andere Partei streng vertraulich zu
behandeln. Dies gilt nicht für solche Informationen,
die allgemein zugänglich oder veröffentlicht worden
sind. Jede Partei hat auf
die Beachtung der Geheimhaltungspflicht durch ihre Mitarbeiter
oder andere für sie tätig gewordene Personen Sorge
zu tragen. Jede Partei hat die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
zu beachten.
18. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für
den Auftrag, seine Ausführung und für Warenlieferungen
ist Arnstadt. Gegenüber Kaufleuten gilt Arnstadt als
Gerichtsstand vereinbart.
19. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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